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(Aus)bildungsbezogene Situation unbegleiteter minder- jähriger Flüchtlinge

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben es besonders schwer, sich im Aufnahmeland zurechtzufinden, da sie sich ohne Eltern und ohne sonstige vertraute erwachsene Bezugspersonen in Österreich befinden.

Bis zur Volljährigkeit sind die meisten Jugendlichen in Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht, wo sie intensiver betreut werden und sich die BetreuerInnen auch um Ausbildungsmöglichkeiten bzw. die Schule kümmern. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Österreich schulpflichtig, haben also das Recht und die Pflicht, 9 Pflichtschuljahre zu absolvieren.

Die meisten unserer über 15-jährigen Jugendlichen besuchen einjährige Hauptschulabschluss-Kurse, die VHS und andere Träger speziell für die Zielgruppe junger Flüchtlinge und MigrantInnen anbieten.
Unter 15-Jährige absolvieren die erforderlichen Schuljahre in einer öffentlichen Hauptschule.

Nach der Hauptschule bzw. nach dem Hauptschulabschluss-Kurs ist die ausbildungsmäßige Situation für die Jugendlichen aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen bzw. des individuellen Hintergrundes und der persönlichen Geschichte der Jugendlichen oft mit vielen Hürden gespickt:

  • •  Fehlender allgemeiner Bildungshintergrund – damit Übertritt in eine weiterführende Schule oft schwierig bis unmöglich.
  • •  Auch altersmäßig stellt das Überwechseln in Höhere Schulen des öfteren ein Problem dar, da die meisten Jugendlichen nach der Absolvierung des Hauptschulabschluss-Kurses bereits 16 bzw. 17 sind, der nahtlose Übertritt in die altersmäßig passende Klasse mit dem Wissensniveau daher oft nicht korreliert.
  • •  Weiterführende Schulen stehen einer Aufnahme von jungen Flüchtlingen oft zurückhaltend gegenüber – Argumentation: unsicherer Aufenthaltsstatus.
  • •  Noch nicht ausreichende deutsche Sprachkompetenz
  • •  Orientierungslosigkeit, das österr. Bildungssystem betreffend

  • •  Als AsylwerberInnen haben die Jugendlichen de facto kaum Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch eine Lehre, die für viele unserer Jugendlichen attraktiv ist, zählt als Arbeit und bedarf einer Beschäftigungsbewilligung; Ausnahme: Jugendliche AsylwerberInnen mit subsidiärem Schutz haben nach 1 Jahr freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

  • •  Finanzierungsproblem von weiterführenden sinnvollen Bildungsmaßnahmen. Die staatliche Grundversorgung gewährt unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einen Deutschkurs im Ausmaß von 200 Std. sowie einen Alphabetisierungs- bzw. Hauptschulabschluss-Kurs. Danach ist die Frage, wer Bildungsmaßnahmen finanziert bzw. sich verantwortlich fühlt.
    Die Situation verschärft sich, sobald die Jugendlichen volljährig werden. Aber auch solange die jungen Flüchtlinge minderjährig sind, fühlen sich Obsorgeberechtigte bei den Jugendämtern nur sehr beschränkt für die Finanzierung von Ausbildungsmaß- nahmen zuständig und verweisen auf die staatliche Grundversorgung.



  • Kamingespräch an der SAP Business School Vienna, Klosterneuburg: Dir. Dipl.-Ing. Wolfgang Mathera und Veronika Krainz stellen das Projekt 'Unternehmens- patenschaften' vor.

    Kamingespräch an der SAP Business School Vienna, Klosterneuburg: Dir. Dipl.-Ing. Wolfgang Mathera und Veronika Krainz stellen das Projekt 'Unternehmens- patenschaften' vor.



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