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Hintergrund
- Bildungssituation für junge Flüchtinge



Auch im Bereich der Ausbildung sind unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Flüchtlinge mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert. Oft fehlt der Bildungshintergrund für einen nahtlosen Übertritt nach der Hauptschule in eine AHS oder in andere weiterführende Schultypen und/ oder mangelt es an ausreichender deutscher Sprachkompetenz.
Schulen zeigen sich oft wenig kooperativ für die Aufnahme eines jungen Flüchtlings und Wartelisten an den Schulen bieten jungen Flüchtlingen auch kaum eine Chance auf Aufnahme. Fehlende bzw. ungenügende Information über Ausbildungsmöglichkeiten, Bildungwege und Berufsbilder erzeugen bei den Jugendlichen auch eine Orientierungslosigkeit. Nicht zuletzt stellt die Finanzierung von Ausbildungen, von Schulmaterial, Einschreibegebühren etc. eine oft unüberwindliche Hürde dar.

Pflichtschulabschluss
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über 15 Jahre besuchen in der Regel einen einjährigen Hauptschulabschlusskurs, schulpflichtige Jugendliche eine öffentliche Hauptschule.

Fehlende Perspektive nach Pflichtschulabschluss
Nach Beendigung der Hauptschule fallen viele Jugendliche in ein "bildungsmäßiges Loch" – zum einen fehlt Information über weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsbilder, zum anderen stellt sich bei manchen Ausbildungen die Frage der Finanzierung. Ein Übertritt in weiterführende Schulen ist oft auch aufgrund des Alters, fehlenden Bildungshintergrundes bzw. noch nicht ausreichender Sprackompetenz nur schwer möglich.
Viele junge AsylwerberInnen in unserem Projekt würden gerne eine Lehre machen. Hier hat sich die sehr restriktive Haltung des Staates ein wenig gelockert, seit zwei Jahren gibt es für junge AsylwerberInnen bis 25 die Möglichkeit, in einem sogenannten Mangelberuf eine Lehre zu machen, allerdings auch da ist an sich ein Ersatzkraftverfahren durchzuführen, bevor seitens des AMS eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wird.

Bildungsfinanzierung für unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Flüchtlinge bis 26 Jahre

Über die Grundversorgung werden folgende bildungsbezogene Maßnahmen für einen Pflichtschulabschluss finanziert:
Schulgeld maximal 200 € pro Jahr für:
.  öffentlich rechtliche Schulen (VS, HS, AHS, HAK, HASCH,
    HBLA, HTL, Abendschulen)
.  HS-Abschlusslehrgang
.  Vorbereitungslehrgang Abschluss 9. Schulstufe
.  Maturaschulen
.  A.o. Schulbesuch an öffentlichen Schulen
.  Vorbereitungslehrgang für Berufstätige
.  AHS, HTL u.a. geführt als Abendschule
Kurskosten, einmalige Leistung in der maximalen Höhe von 600 € pro Jahr für:
.  Hauptschulabschluss-Kurs
.  HS-Vorbereitungslehrgang bzw. Basisbildungskurs
.  Vorbereitungslehrgang Abschluss 9. Schulstufe (Polytechnikum)
Für Berufsausbildungen übernimmt die Grundversorgung keine Kosten.







Bildungssituation für junge Flüchtinge
Auch im Bereich der Ausbildung sind unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Flüchtlinge mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert ...  » mehr
 
Zugang zum Arbeitsmarkt
AsylwerberInnen haben einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ... » mehr
 
Psychische Situation
Junge Flüchtlinge, die auf sich alleine gestellt sind,  sind einer immensen psychischen Belastung ...  » mehr
 
Finanzielle Situation
Die finanzielle Situation – mit 40 Euro Taschengeld im Monat – ist für längere Zeit extrem schwierig ...  » mehr
 
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